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Hura !! Ich hab nen Kadett GT/E !!!!

Danke Sven!

Der Verkäufer wollte das Auto aus eBay herraus nehmen, kennt sich aber wohl nicht richtig damit aus.

mfg Manuel
 
Hallo,
jemanden trotz einer laufenden Auktion einen Artikel (den Wagen) frühzeitig abzukaufen verstößt gegen die ebay Grundsätze. Hier verstößt der Käufer und der Verkäufer gegen eine Grundregel und ein bestehendes Gesetz.
Wird dieser Verstoß gemeldet, werden Käufer und Verkäufer bei ebay bis auf weiteres ausgeschlossen. Was in diesen Fall die Rechtsprechung sagt kann ich nicht beurteilen. Damit müssen sich die Gerichte auseinander setzen.
Da kann man sehen, dass der Verkäufer einen zweiten Namen benutzt hat um das Angebot unter keinen Umständen jemand anderen gewinnen zu lassen. Siehe Verkäufer danny666660djdl und Käufer vanillo4444.
In diesem Fall hat der Verkäufer den Wagen selbst unter einen anderen Namen ersteigert. Da kann ich nur sagen, Glück gehabt denn das Ganze hätte auch nach hinten losgehen können.
Mit dem Erlöß von 1110,- Euro kommen nun die entsprechenden ebay Kosten dazu. Da wird der Verkäufer wohl nicht viel von den 150,- Euro, die der Wagen eingebracht hat übrig haben.
Auch von Manuel eine unfaire Aktion. Ich glaube, dass er sich auch nicht bewußt war was er damit hätte bewegen können.
Was wäre geschehen, wenn den Wagen eine andere Person ersteigert hätte?
Ein Gerichtsverfahren hätte es auf jeden Fall gegeben.
Ich kann da immer nur wieder sagen, laßt diese unfairen Aktionen und bietet wie alle anderen mit.
Das zum Thema: Hurra !! Ich hab nen Kadett GT/E jemanden anderen auf illegale Weise weggeschnappt.
Gruß
Unterbodenschutz
 
Na ich weiß nicht, siehe den Link den ich gepostet habe. Es ist doch so das ich jetzt bei ebay und mobile gleichzeitig einen Artikel reinstellen kann, und bei mobile ist es keine Auktion, oder sehe ich das falsch ?
 
Es geht hier auch nicht um mobile.de. Das Fahrzeug war bei ebay eingestellt. Bei Ersteigerung wird ein rechtskräftiger Vertrag geschlossen der in der heutigen Rechtssprechung Gültigkeit hat. Wenn das Fahrzeug zweimal verkauft bzw. versteigert wird und es gibt nur ein Exemplar, dann geht der Verkäufer einen Vertragsbruch ein. Kurz gesagt es handelt sich einwandfrei um Betrug. Das kann im Falle einer Anzeige und zum kommenden Gerichtsbeschluß sehr unangenehm für den Verkäufer werden. Also, immer schön aufpassen. Denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Gruß
Unterbodenschutz
 
Was ich damit sagen wollte ist die Tatsache das man ohne weiteres das Auto so verkaufen kann und das dann auch beenden kann. Das hat der Verkäufer versäumt. Aber was solls ? Manuel hat den Wagen so gekauft = Problem des Verkäufers.
 
Also, ich finde es nicht "unfair" vom Käufer, denn wenn der Verkäufer dem Käufer das Angebot macht, das Fahrzeug hier und jetzt zu kaufen, dann ist das meiner Meinung nach in Ordnung. Wenn der Verkäufer die Auktion in Folge nicht stoppt, dann ist das ein Fehler des Verkäufers.

Vielleicht hast du ja selbst auf das Fahrzeug geboten u. ärgerst dich jetzt darüber, dass der Verkäufer jemand anderen das Fahrzeug bei der Besichtigung um einen gewissen Preis angeboten hat. Und dieser natürlich zugeschlagen hat.
Da würde ich mich auch ärgern, denn die anderen Ebayer bieten brav mit, und ein anderer hat das Auto einstweilen schon gekauft.
Aber in diesem Fall, war ein anderer eben schneller, das wird man nie verhindern können.

Das der Verkäufer in diesem Fall mit den Ebay-Spesen u. dem Verkaufserlös "schlecht" aussteigt, ist klar. Pech gehabt.

gruss
claudia
 
Genau so siehts aus.Jeder versucht das beste für sich rauszuholen,ob fair oder nicht sei mal dahingestellt.Der Verkäufer hat in diesem Fall halt Pech gehabt oder sich etwas blöd angestellt,ist auch egal.Wo kein Käger da ist aucxh kein Angeklagter.

Gruss frank

@ Claudia: Ich melde mich morgen bei Dir,bin heute nicht mehr dazu gekommen nachzumessen.
 
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